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13.01.2021 - Geflügelpest im Landkreis Rostock
Geflügelpest
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Alle Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock zu melden! Wer seine Geflügelhaltung nicht meldet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ohne eine Anmeldung gibt es auch keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse, für die ebenfalls eine Anmeldung notwendig ist.
➞ Übersichtskarte mit Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Rostock
➞ Tierseuchen Benachrichtigung für die Kommunen des Landkreises Rostock
Sämtliche Geflügelhaltungen sind dem Veterinäramt des Landkreises Rostock unverzüglich anzuzeigen und bei der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern anzumelden.
Meldungen zum Infektionsgeschehen
In einem Legehennenbetrieb in Kobrow bei Laage ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Beschäftigte des Betriebes hatten in einem Stall am Montag tote Tiere entdeckt und gemeldet. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat Proben veranlasst in deren Ergebnis das Virus festgestellt wurde.
Der Betrieb ist gesperrt, für den Umkreis von 3000 Metern werden ein Sperrbezirk und für den Umkreis von 10000 Metern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Die Amtsveterinäre haben mit dem betroffenen Unternehmen das weitere Vorgehen beraten. In den nächsten Tagen werden die insgesamt 37.000 Legehennen aus zwei Stallgebäuden gekeult. Der Betrieb ist ursprünglich eine Freilandhaltung, wegen der geltenden Schutzbestimmungen waren die Tiere aber seit 16. November bereits in Stallhaltung. Das Veterinäramt ermittelt zum möglichen Eintragungsweg. Im Fokus steht dabei ein angrenzendes Schilfbiotop. Nach Möglichkeit sollen dort lebendes Wildgeflügel zur Probenentnahme geschossen werden.
Im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.
Der Landkreis Rostock hat eine Übersicht zu den ➞ Sperrgebieten eingerichtet.
Das Veterinäramt des Landkreises Rostock widerruft die Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz vor der Geflügelpest vom 16.11.2020 für den Bereich Gnoien und Amt Mecklenburgische-Schweiz mit sofortiger Wirkung. Somit sind u.a. der darin festgelegte Geflügelpest-Sperrbezirk und das darin festgelegte Geflügelpest-Beobachtungsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis: Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.11.2020 festgelegten Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Rostock für den Schutz vor der Geflügelpest sind weiterhin gültig und auch in den oben genannten Gebieten umzusetzen. Vor allem die darin festgelegten Aufstallungsgebiete sind zwingend zu beachten!Das Veterinäramt des Landkreises Rostock widerruft die Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zum Schutz vor der Geflügelpest vom 15.11.2020 für den Bereich Amt Neubukow Salzhaff, Stadt Neubukow und Stadt Kröpelin mit sofortiger Wirkung. Somit sind u.a. der darin festgelegte Geflügelpest-Sperrbezirk und das darin festgelegte Geflügelpest-Beobachtungsgebiet mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis: Die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 18.11.2020 festgelegten Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Rostock für den Schutz vor der Geflügelpest sind weiterhin gültig und auch in den oben genannten Gebieten umzusetzen. Vor allem die darin festgelegten Aufstallungsgebiete sind zwingend zu beachten!
Im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.
Einzelheiten für Maßnahmen im Sperrbezirk sowie die betroffenen Gemeinden des Beobachtungsgebiets und die dort geltenden Regeln entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock.
Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Geflügelhalter im Land, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen: „Leider ist eingetreten, was wir seit Wochen befürchten: Wir haben es mit einem aktiven Seuchengeschehen im ganzen Land zu tun. Vier von sechs Landkreise sind inzwischen von der Geflügelpest betroffen. Auch in diesem Fall sind die getroffenen Maßnahmen eng mit uns abgestimmt. In der kommenden Woche werde ich mich mit den Landräten über das weitere Vorgehen beraten. Bis dahin rate ich den Geflügelhaltern, alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen. Wo es möglich ist, sollte das Geflügel aufgestallt werden. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht. Dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten sind, versteht sich wohl von selbst.“
Rund um den Betrieb mit ursprünglich 3000 Tieren sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt worden, in denen strenge Regeln für Geflügelhalter und die Geflügelverarbeitung gelten.
„Der Landkreis Rostock und das Landwirtschaftsministerium stehen im engen Austausch wegen des Geflügelpestausbruchs. Wir werden die Situation hier zunächst mit lokalen Maßnahmen bekämpfen. In der kommenden Woche werden der Landwirtschaftsminister, meine Landratskollegen und –kollegin und ich gemeinsam über das weitere, landesweite Vorgehen beraten“, erklärt Landrat Sebastian Constien.
„In jedem Fall sind schon jetzt alle Geflügelhalter zu Vorsicht und besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Alle Geflügelbestände müssen dem Veterinäramt gemeldet sein, Stallhygiene und Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln haben jetzt Priorität“, verdeutlicht Landrat Constien.
Der Sperrbezirk umfasst die Stadt Neubukow mit den Ortsteilen Buschmühlen, Malpendorf, Neubukow, Spriehusen, Steinbrink, die Gemeinde Biendorf mit den Ortsteilen Jörnstorf Dorf, Jörnstorf Hof, Lehnenhof sowie die Stadt Rerik mit den Ortsteilen Russow, Russow Ausbau.
Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.
Einzelheiten für Maßnahmen im Sperrbezirk sowie die betroffenen Gemeinden des Beobachtungsgebiets und die dort geltenden Regeln entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock.
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