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16.02.2022 - Führerschein-Umtausch im Landkreis Rostock
Führerschein-Umtausch im Landkreis Rostock
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Der Zeitraum der Umtauschpflicht wird durch die Anlage 8 e (zu § 24 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) konkretisiert.
Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umtauschen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte die empfohlenen Schwerpunktzeiträume:
Geburtsjahrgänge 1959/1960 bis zum 19.07.2022
Geburtsjahrgänge 1961/1962 bis zum 19.10.2022
Geburtsjahrgänge 1963/1964 bis zum 19.01.2023
Hier geht es zur kompletten ➔ Geburtsjahrgangsübersicht
Termine online buchen:
Achtung:
Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum.
Hinweise zur Terminbuchung:
Der Landkreis Rostock bittet darum, Termine rechtzeitig im Vorfeld abzusagen, wenn diese nicht wahrgenommen werden können. Zur Absage reicht eine kurze formlose Benachrichtigung per E-Mail an:
Terminabsage Standort Güstrow: fsbehoerde@lkros.de
Terminabsage Standort Bad Doberan: fahrerlaubnisbehoerde@lkros.de
Somit lohnt sich für wartende Einwohnerinnen und Einwohner immer ein Blick ins Buchungsportal, da auch kurzfristig freigewordene Termine bereitgestellt werden. Darüber hinaus weist die Führerscheinstelle darauf hin, Mehrfachterminbuchungen zu vermeiden, um sich anderen Nachfragen widmen zu können.
Beachten Sie bitte, dass die Termine personengebunden sind. Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich. Schriftliche oder per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Benötigte Unterlagen:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Vorlage eines gültigen Reisepasses, mit aktueller Meldebescheinigung)
- bisheriger Führerschein
- VK-30-Karten, wenn die Fahrerlaubnis zwischen 1969 und dem 30.04.1982 erteilt wurde
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Rostock (Führerscheinstellen an den Standorten Güstrow oder Bad Doberan) ausgestellt wurde
- aktuelles biometrisches Passbild
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro - inklusive Direktversand des Führerscheines nach Hause. Bei der Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung wird eine zusätzliche Gebühr von 9,00 Euro erhoben.
Für die Änderung bzw. Festlegung weiterer Auflagen können im Einzelfall weitere Unterlagen und je nach Aufwand der Bearbeitung höhere Gebühren erforderlich sein.
Bearbeitungsrückstau in der Führerscheinstelle - Bußgelder für Umtauschpflicht ausgesetzt
Aufgrund der für die nächsten Jahre anstehenden Pflichtumtauschfristen ist die Auslastung in der Führerscheinstelle enorm gestiegen. Hinzu kommen die pandemiebedingten Einschränkungen und krankheitsbedingten Ausfälle.
Derzeit sind Online-Termine in der Führerscheinstelle ausgebucht. Es werden jedoch wöchentlich zurückgegebene Termine zeitnah wieder freigeschaltet.
Die Termine können immer nur für einen bestimmten Zeitraum freigeschaltet werden, da die Freischaltung der Termine von dem zur Verfügung stehenden Personal abhängt. Eine langfristige Planung ist aufgrund der schon angesprochenen Gründe nicht möglich.
Die nicht fristgerechte Einhaltung des Pflichtumtausches bis zum 19.01.2022 betrifft sehr viele Fahrerlaubnisbehörden in allen Bundesländern. Der Bundesrat hat mit der Sitzung vom 11.02.2022 beschlossen, dass bei Nichteinhaltung der Umtauschfrist bis zum 19.01.2022 (dies betrifft Führerscheininhaber*innen mit dem Geburtsjahr 1953 bis 1958) auf eine Ahndung von Verstößen gegen die Umtauschpflicht bis zum 19.07.2022 verzichtet wird.
Kontakt Pressestelle
Büro des Landrates
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
Juliane Hinz
Referentin für Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer 3.107
Telefon: +49 3843 755-12007 | |
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