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Bauamt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) ist jedes Vorhaben, dass die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen zum Gegenstand hat, baugenehmigungspflichtig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Folgende Verfahren werden nach der LBauO M-V vom 15.10.2015 unterschieden:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V
- Vereinfachte Verfahren nach § 63 LBauO M-V
- Normales Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO M-V
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ordnungsrecht / Widersprüche
Untere Denkmalschutzbehörde
Hier werden Sie in Fragen des Denkmal- und Bodendenkmalschutzes beraten und erhalten auf Antragstellung eine steuerliche Bescheinigung.
Anmeldung zum Tag des offenen Denkmals
Programm zum Tag des offenen Denkmals am 12. September 2021
Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen nach § 7 (1) DSchG M-V
Beratung und Auskunft bei Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege
Beratung zu Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vergünstigungen
Führung der Denkmalliste des Landkreises Rostock
⇒ weiterlesen: Denkmalliste
Arbeitsgruppe Ur- und Frühgeschichte Bad Doberan / Landkreis Rostock
⇒ weiterlesen: (Jahresplan)
Kontakt
Bauamt
Am Wall 3 - 5
18273 Güstrow
+49 3843 755-63999
+49 3843 755-10800
Thomy Felten
Amtsleiter
Thomy.Felten@lkros.de
Zimmer 3.019
Sprechzeiten
Offene Sprechzeiten:
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir bitten um Vereinbarung von Terminen, um die
Bearbeitung der Anliegen zu beschleunigen.
Zu den Servicerufnummern der Fachämter
Montag, Mittwoch, Freitag
Nur mit Termin
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ONLINE-TERMINVEREINBARUNGEN:
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Güstrow
>> Fahrerlaubnisbehörde Standort Bad Doberan
Zulassungsstelle (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Fahrerlaubnisbehörde (nur mit Termin!):
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
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In allen Kreishäusern in Bad Doberan und Güstrow entfallen die 3G-Regel und die Maskenpflicht. Der Landkreis Rostock weist dennoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske wirksam vor einer Infektion schützen kann. Vor diesem Hintergrund wird das Tragen einer geeigneten Schutzmaske empfohlen.